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Qualität Prüfung des Ambulanten Pflegedienstes
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der ambulanten Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Alle Pflegedienste wurden in der Folge erstmals nach einer einheitlichen Systematik geprüft und die Transparenzberichte als sogenannte Pflegenoten veröffentlicht. Tatsächlich haben die Pflegenoten ihr Transparenzversprechen nicht halten können. Deshalb wurde es notwendig, das System der Pflegenoten durch ein neues Bewertungssystem zu ersetzen.
